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BAUSCHUTTANNAHME

Wir setzen uns aktiv für die Kreislaufwirtschaft ein!

Bauschutt-Recycling macht Sinn

 

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz kümmern wir uns auch um Ihren Bauschutt.

Die Verwertung und das Entsorgen von Bauschutt unterliegt heute vielen Richtlinien und Auflagen. Seit in Kraft treten der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) am 01.08.2017 besteht die Pflicht zur Getrennthaltung auch für Bau- und Abbruchabfälle für Abfallerzeuger und -besitzer. Bau- und Abbruchabfälle sind getrennt zu sammeln und zu befördern und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Neben der Schonung von Ressourcen gilt es auch, Gefahren von Mensch und Umwelt abzuwenden.

Voraussetzung für ein ressourcenschonendes Recycling ist der selektive Rückbau: vor dem Abbruch bzw. der Abtragung werden kontaminierte Bauteile, Schadstoffe und belastete Elemente identifiziert, demontiert und separiert, bevor sie entsorgt werden.

Natürlich übernehmen wir auch in gewohnt zuverlässiger Weise die Bagger- und Fuhrleistungen zur Abfuhr des anfallenden Materials auf unsere Recycling-, Verwertungs- und Beseitigungseinrichtungen. Unsere Fachleute beraten Sie gerne.

Angenommen am Recyclingplatz wird: Bauschutt und Abbruchmaterial

  • reiner Betonabbruch
  • Betonmasten / Stahlbeton
  • Beton & Mauerwerk
  • reine Ziegel

Welche Fremdstoffe dürfen enthalten sein? Alle recyclingfähigen Fremdstoffe wie:

  • Fliesen, Fliesenkleber (nicht asbesthaltig), Ziegelsteine, Pflastersteine, Natursteine, Beton

Welche Fremdstoffe dürfen nicht enthalten sein? Alle nicht-recyclingfähigen Fremdstoffe wie:

  • z.B. Gips, teerhaltige Bitumenanstriche, Asphalt
  • alle Abfälle die als gefährlich einzustufen sind

Welche Materialien (nicht-recyclingfähig) werden von uns deponiert?

  • Bauschutt mit Bodenmaterial
  • Ytong, Bims, Kamine
  • Stallabbrüche & Fahrsilos
  • Bauschuttgemische mit geringen Anhaftungen (Anstriche, Holz, Bitumen, Gips, Kleber, Putzreste, Kunststoff etc.)

Nicht angenommen wird:

  • sortenreiner Gipskarton
  • sortenreiner Asphalt
  • Dämmstoffe (Heraklit, Styrodur)
  • Asbest und Hausmüll
  • gefährliche Abfälle

Ihr Ansprechpartner

Martin Duczak - Vertrieb Erdbau

Martin Duczak

Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir per Mail.

Tel. 09321 7002-39
E-Mail: m.duczak@lzr.de

Betonschutt

reiner Betonabbruch

Betonmasten

Betonmasten / Stahlbeton

Bauschutt-Mix

Beton & Mauerwerk

Reiner Ziegelschutt

reiner Ziegelschutt

AVV Nr. 17 01 01 = Beton; AVV Nr. 17 01 02 = Ziegel; AVV Nr. 17 01 03) = Fliesen und Keramik;
AVV Nr. 17 01 07 = Gemische aus Beton, Ziegel und Keramik

Wie werden Recyclingbaustoffe geprüft?

https://www.quba-gmbh.org/qualitaetssicherung/

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Baustoff Recycling

LZR-Recyclingplatz Hörblach

Bereits seit 1995 betreibt LZR den Recyclingplatz in Hörblach. Dort wird recyclingfähiges Material bis RW 1 angenommen. Dazu zählen neben Betonabbruch auch Mauerwerk, Stahlbeton, Masten und Ziegel.

Dies wird mit einer mobilen Anlage zerkleinert und in verschiedene Körnungen gesiebt. Pro Jahr werden so zirka 50.000 Tonnen Recyclingmaterial durch LZR dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt und finden ihren Einsatz beim Bau von Straßen und Wegen, bei der Anlage von Gärten oder in der Landschaftsgestaltung, wie auch als weiches Bett für Rohre und Kabel.

Als Zuschlagstoff für Beton darf Recyclingmaterial jedoch erst seit einigen Jahren verwendet werden. Seitdem der Einsatz von R-Beton im Jahr 2017 allgemein zulässig wurde, bietet LZR auch diesen nachhaltigen Baustoff an.

Wussten Sie, dass in Deutschland …

  • 600 Mio. Tonnen pro Jahr an Baustoffen benötigt werden?
  • 100 Mio. Tonnen pro Jahr Recyclingmaterial entsteht?
  • die Recyclingquote von Abbruchmaterial bei über 90% liegt?

Bauschutt als Recycling-Material zu verarbeiten ist ein wertvoller Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit am Bau.